Rechtsberatung und Prozessführung
Erfahrene Anwälte für Prozessführung & Rechtsberatung in Wil SG
Grundsätzlich strebt man beinahe zu immer eine gütliche, einvernehmliche Einigung an, um einen Konflikt bei Seite zu legen. Nicht selten ist der Fall, dass dies nicht möglich ist – entsprechend wird der Gang vor das Gericht unumgänglich. Hierbei bieten wir unsere verfahrensrechtlichen Fachkenntnisse unseren Klienten zur Vertretung vor Gericht an – ungeachtet dessen, ob auf klägerischer oder beklagter Seite.
Zudem bieten wir Rechtsberatung in diversen Rechtgebieten an.
Möchten Sie eine einvernehmliche Lösung finden oder Ihre Ansprüche einklagen? Rufen Sie uns noch heute an. Wir helfen Ihnen gerne.
Warum benötigt man eine Prozessführung oder Rechtsberatung?
Das Verfahren vor Gericht bedeutet grundsätzlich, dass ein Richter als Akteur zur Vermittlung und Entscheidung hinzutritt. Nichtsdestotrotz ist das Prozessrecht stark von Formalien geprägt – sei es betreffend die Einhaltung der Fristen, das Einreichen von Unterlagen, die Erhebung und Würdigung der Beweise und weitere verfahrensrechtliche Abläufe. Dies erfordert ein exaktes und tiefgreifendes Verständnis der Materie – in zivilrechtlichen, wirtschaftsrechtlichen, strafrechtlichen sowie verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Wir vertreten Sie vor den zuständigen Behörden und Gerichten, überwachen alle Fristen, empfangen Ihre Post, prüfen diese sorgfältig und leiten sie an Sie weiter. Mithilfe unserer Fachkenntnisse im Bereich der Prozessführung erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine Verhandlungsstrategie aus und wahren so Ihre Interessen.
Konflikt kann nicht mehr aussergerichtlich geklärt werden.
Kann ein Konflikt zwischen zwei Parteien nicht auf eine einvernehmliche Art und Weise geklärt werden, so muss eine Drittpartei mit einbezogen werde, um eine Entscheidung zu treffen – in den meisten Fällen ist dies ein Gericht. Doch noch bevor man vor das Gericht gelangt, sieht das Gesetz die Schlichtungsbehörde als erste Anlaufstelle – nur unter gewissen im Gesetz vorgesehenen Fällen kann man direkt an das Gericht gelangen. Die Schlichtung bezweckt die Versöhnung der Parteien, um ein Gerichtsverfahren abzuwenden. kann dennoch keine Einigung erzielt werden, so erlässt die Schlichtungsstelle entweder eine Entscheid oder eine Klagebewilligung. Im strittigen Verfahren vor Gericht werden sodann Beweise erhoben und der Sachverhalt dargelegt, damit eine rechtliche Würdigung des Gerichts vorgenommen und in der Sache entschieden werden kann.
In welchen Bereichen des Prozessrechts sind wir tätig?
Als Rechtsanwälte bieten wir Ihnen in folgenden Bereichen prozessrechtliche Unterstützung an:
- Erbrecht
- in Angelegenheiten der Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen (Ungültigkeits- oder Herabsetzungsklage), Erbteilungsklagen.
- Familienrecht
- in den Bereichen des Eheschutzes, der Ehescheidung sowie vorsorglichen Massnahmen, des Ehegatten- und Kindesunterhaltes und auch der Abänderung von Entscheiden.
- Vertragsrecht
- darunter in den Bereichen des Arbeitsrecht (sei es betreffend einer Kündigung, Lohn- oder Bonusforderungen, Konkurrenzverbote oder Überstunden) sowie des Mietrechts (sei es betreffend einer ordentlichen oder ausserordentlichen Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses oder Herabsetzung des Mietzinses).
- Gesellschaftsrecht
- darunter in Angelegenheiten der Generalversammlung und deren Beschlüsse, allfälliger Verantwortlichkeitsklagen, Erteilung einer Décharge, der Auskunfts- und Einsichtsrechte, Organisationsmängel und Sonderprüfungen.
- Strafrecht
- Bildungs- und Schulrecht
Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und setzen uns dafür ein, dass Sie in Ihren Anliegen bestmöglich beraten werden. Neben dem Kontakt mit den Behörden wird auch die Kommunikation mit der Gegenpartei zwecks Findung einer einvernehmlichen Lösung über uns, als Ihre Vertretung, stattfinden. Nach einer Prozesschancen- und -risikoanalyse sowie der Aufklärung über die anfallenden Kosten setzen wir uns im Rahmen aussergerichtlicher Vergleichsgespräche oder vor Gericht für Ihre Ansprüche ein. Wir bieten Ihnen somit Sicherheit und Transparenz in Ihren rechtlichen Angelegenheiten.
Sie benötigen Unterstützung in einer rechtlichen Angelegenheiten vor Gericht oder möchten sich über Ihre Rechte und Pflichten beraten lassen? Gerne beraten wir Sie anlässlich eines persönlichen Termins.
FAQ
Die Schlichtungsbehörde bzw. das Schlichtungsverfahren dient in einem ersten Schritt dem Zweck, zwischen den Parteien eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen, einen Urteilsvorschlag zu unterbreiten oder eine Klagebewilligung auszustellen. Kommt dies jedoch nicht zustande, so steht unter gewissen Voraussetzungen der Weg zum Gericht frei. Grundsätzlich hat immer ein Schlichtungsverfahren zu erfolgen – mit gewissen Ausnahmen.
- Die ZPO kennt drei unterschiedliche Verfahren:
- das ordentliche Verfahren – hier beziffert sich der Streitwert auf über CHF 30’000. Erfordert wird eine umfassend begründete Klage, den Schriftenwechsel sowie die Substantiierung der Beweise.
- das vereinfachte Verfahren – hierbei unterschreitet der Streitwert den Betrag von CHF 30’000. In diesen Fällen werden zwecks Schutz sozialschwächerer Parteien die gesetzlichen Voraussetzungen gelockert. So kann die Klage bspw. ohne Begründung und auch mündlich eingereicht werden.
- das summarische Verfahren – hier entfällt ein Schlichtungsverfahren. Im Rahmen der Beweismittelerhebung und -würdigung werden die Voraussetzungen gelockert. Die Fälle, die ein summarisches Verfahren bedingen, sind in der ZPO vorgesehen.
Grundsätzlich gilt: Je grösser der Streitwert, desto mehr kostet ein Prozess. Für den Fall, dass Sie vor Gericht ziehen, sollten Sie unter anderem mit den folgenden Kosten rechnen: Anwaltskosten, Gerichtskosten, Entschädigungen an die Gegenpartei (falls Sie den Rechtsstreit verlieren) und allenfalls Gutachterkosten. Im Normalfall machen die Anwaltskosten und die Gerichtskosten den grössten Anteil aus. Wie hoch die Gerichtskosten effektiv ausfallen, hängt vom jeweiligen Kanton und der Art des Verfahrens ab – und natürlich auch vom Streitwert.
Ihre Ansprechpartner
Livia Danton
MLaw
Rechtsanwältin und öffentliche Notarin
Partnerin
- l.danton@steurifisch.ch
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Evelyne Gähler
lic. iur.
Rechtsanwältin und öffentliche Notarin
- e.gaehler@steurifisch.ch
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