Notariat
Notariat in Wil SG – Beurkundungen und Beglaubigungen
Gewisse Rechtsgeschäfte bedürfen der öffentlichen Beurkundung oder einer Beglaubigung. Das Gesetz sieht so beispielsweise vor, dass Ehe- und Erbverträge, öffentliche letztwillige Verfügungen sowie gewisse Geschäfte des Gesellschaftsrechts (z.B. Gründung einer Gesellschaft, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen) öffentlich beurkundet werden müssen. Der Rechtsanwalt berät Sie gleichzeitig über den Inhalt des entsprechenden Dokuments. Ergänzt werden diese Tätigkeiten durch Beglaubigungen von Unterschriften sowie rechtliche Beratungen. Notarielle Tätigkeiten dienen der wahrheitsgetreuen Wiedergabe des Parteiwillens sowie dem Schutz im Rechtsverkehr.
Warum benötigt man einen Notar?
Ein Notar ist erforderlich, um bestimmte rechtliche Vorgänge wie den Abschluss von Eheverträgen, Erbverträgen und Handlungen im Gesellschaftsrecht öffentlich zu beurkunden. Die notarielle Beurkundung stellt sicher, dass die Willenserklärungen der Parteien rechtsverbindlich sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zudem schützt der Notar die Parteien, indem er sie über die rechtlichen Konsequenzen aufklärt und die Dokumente überprüft. Damit wird verhindert, dass ungültige oder fehlerhafte Verträge geschlossen werden.
Eine Beglaubigung dient der formellen Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder eines Dokuments, um dessen rechtliche Verbindlichkeit zu gewährleisten. So ist beispielsweise die Beglaubigung einer Unterschrift auf einer Vollmacht erforderlich, um nachzuweisen, dass die Erklärung tatsächlich von der unterzeichnenden Person stammt.
Welche Rechtsgeschäfte bedürfen einer öffentlichen Beurkundung oder müssen beglaubigt werden?
Öffentliche Beurkundung
Familien- und Erbrecht:
- Ehevertrag
- Vorsorgeauftrag
- Letztwillige Verfügungen
- Erbvertrag, Erbverzichtsvertrag und öffentliche letztwillige Verfügung
Gesellschafts- und Handelsrecht:
- Gründung einer Gesellschaft
- Statutenänderungen
- Kapitalerhöhung und -herabsetzung
- Umstrukturierungen
- Auflösung einer Gesellschaft
Weitere Gebiete:
- Verein- und Stiftungserrichtung
- sofern die Voraussetzungen für die Eintragung des Vereins gegeben sind
- Vollstreckbare öffentliche Urkunde
Was sind die Vorteile eines Notars?
Ein Notar stellt nicht nur sicher, dass ein Rechtsgeschäft in der dafür vorgesehenen Form errichtet wurde, sondern berät sie ebenfalls betreffend die rechtlichen Folgen und Risiken. Dabei erhalten Sie eine kompetente Beratung und Betreuung bei der Gestaltung des Rechtsgeschäfts, der Ausarbeitung und Erstellung der notwendigen Dokumente sowie bei deren Erklärung und Beurkundung. Wir stehen Ihnen sowohl vor als auch nach der öffentlichen Beurkundung bei allfälligen Fragen jederzeit zur Verfügung
Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung eines Ehe- und Erbvertrages? Möchten eine Kapitalherabsetzung Ihrer Gesellschaft vornehmen oder benötigen Sie in anderen Belangen die Dienstleistungen eines öffentlichen Notars? Gerne beraten wir Sie in diesen und vielen weiteren Angelegenheiten anlässlich eines persönlichen Termins.
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FAQ
Eine allgemeine Antwort ist nicht möglich. Entscheidend sind die Wünsche und die Komplexität. Anlässlich des Erstgespräches kann der Anwalt Ihnen diesbezüglich genauere Auskünfte erteilen.
Entscheidend ist stets der Einzelfall respektive die entsprechende rechtliche Angelegenheit. Anlässlich des Erstgespräches kann der Anwalt Ihnen diesbezüglich genauere Auskünfte erteilen.